Datenschutzerklärung

Artikel 1 (Zweck)

1. Der Anbieter (im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) verpflichtet sich zum Schutz der Informationen (im Folgenden als "personenbezogene Daten" bezeichnet) von Einzelpersonen (im Folgenden als "Nutzer" oder "Einzelpersonen" bezeichnet), die die vom Anbieter bereitgestellten Dienste (im Folgenden als "Dienste des Anbieters" bezeichnet) nutzen. Der Anbieter hält sich an einschlägige Gesetze wie das Datenschutzgesetz und das Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und zum Informationsschutz (im Folgenden als "Gesetz über Informations- und Kommunikationsnetze" bezeichnet) ein und etabliert diese Datenschutzerklärung (im Folgenden als "diese Richtlinie" bezeichnet), um Beschwerden der Dienstnutzer im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten zeitnah und reibungslos zu bearbeiten.

Artikel 2 (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten)

1. Gemäß den Datenschutzgesetzen und dieser Richtlinie kann der Anbieter personenbezogene Daten der Nutzer erheben, und die erhobenen personenbezogenen Daten können nur mit Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben werden. Jedoch kann der Anbieter die erhobenen personenbezogenen Daten der Nutzer ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.




Artikel 3 (Veröffentlichung dieser Richtlinie)

1. Der Anbieter veröffentlicht diese Richtlinie auf der Startseite der Website des Anbieters oder über einen Link von der Startseite aus, damit Nutzer diese Richtlinie jederzeit leicht einsehen können.
2. Wenn der Anbieter diese Richtlinie gemäß Absatz 1 veröffentlicht, verwendet er Schriftgröße, Farbe usw., um sicherzustellen, dass Nutzer diese Richtlinie leicht einsehen können.



Artikel 4 (Änderungen dieser Richtlinie)

1. Diese Richtlinie kann gemäß Änderungen von Gesetzen, Richtlinien, Bekanntmachungen oder Regierungs- oder Anbieterdienstrichtlinien oder -inhalten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten überarbeitet werden.
2. Wenn der Anbieter diese Richtlinie gemäß Absatz 1 überarbeitet, gibt er dies auf eine oder mehrere der folgenden Arten bekannt:
3. Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Bereich für Ankündigungen auf der Startseite der vom Anbieter betriebenen Internetseite oder in einem separaten Fenster
4. Bekanntgabe an Nutzer per Schreiben, Fax, E-Mail oder ähnlichen Methoden
5. Der Anbieter gibt die Bekanntgabe gemäß Absatz 2 mindestens 7 Tage vor dem Inkrafttreten der Überarbeitung dieser Richtlinie bekannt. Bei wesentlichen Änderungen der Nutzerrechte erfolgt die Bekanntgabe jedoch mindestens 30 Tage im Voraus.



Artikel 5 (Informationen zur Mitgliedschaftsregistrierung)

1. Der Anbieter erhebt die folgenden Informationen zur Registrierung von Nutzern für die Dienste des Anbieters.

Erforderliche Informationen: Passwort und Spitzname
Optionale Informationen: E-Mail



Artikel 6 (Informationen zur Identitätsüberprüfung)

1. Der Anbieter erhebt die folgenden Informationen zur Identitätsüberprüfung der Nutzer.

Erforderliche Informationen: Geburtsdatum



Artikel 7 (Sonstige gesammelte Informationen)

1. Der Anbieter erhebt Informationen wie folgt.
2. Für Nutzer, die die Funktion "Daten im Konto speichern" nicht verwenden, werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
3. Personenbezogene Daten werden nicht für andere Zwecke als den Erhebungszweck verwendet.

Erhebungszweck: Bereitstellung der Funktion "Daten im Konto speichern"
Erhobene Informationen: Verschlüsselte Gesprächsinhalte mit künstlicher Intelligenz, verschlüsselte Persona-Informationen



Artikel 8 (Methoden zur Erhebung personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter erhebt personenbezogene Daten der Nutzer auf folgende Weise.

Methode, bei der Nutzer ihre personenbezogenen Daten auf der Website des Anbieters eingeben
Methode, bei der Nutzer ihre personenbezogenen Daten über vom Anbieter bereitgestellte Dienste außerhalb der Website, wie z. B. Anwendungen, eingeben
Methode, bei der Nutzer während der Nutzung der Dienste des Anbieters Informationen eingeben, z. B. bei Beratungen im Kundenzentrum oder Aktivitäten in Foren



Artikel 9 (Verwendung personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter verwendet personenbezogene Daten in den folgenden Fällen.

Für den Betrieb des Anbieters erforderlich, z. B. zur Übermittlung von Ankündigungen
Zur Verbesserung der Dienste für Nutzer, z. B. zur Beantwortung von Nutzungsanfragen und zur Bearbeitung von Beschwerden
Zur Bereitstellung der Dienste des Anbieters
Zur Beschränkung der Nutzung durch Mitglieder, die gegen Gesetze und die Nutzungsbedingungen des Anbieters verstoßen, sowie zur Verhinderung und Sanktionierung von Handlungen, die den reibungslosen Betrieb der Dienste behindern, einschließlich missbräuchlicher Nutzung
Zur Entwicklung neuer Dienste



Artikel 10 (Bereitstellung personenbezogener Daten mit vorheriger Zustimmung usw.)

1. Ungeachtet des Verbots der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte kann der Anbieter personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn Nutzer dies im Voraus öffentlich gemacht haben oder den folgenden Punkten zugestimmt haben. In diesem Fall stellt der Anbieter jedoch personenbezogene Daten nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze und auf ein Mindestmaß weitergegeben.
2. Der Anbieter informiert Nutzer auch dann und holt ihre Zustimmung ein, wenn sich die Beziehung zur Weitergabe an Dritte gemäß dem vorherigen Absatz ändert oder beendet wird, und zwar nach demselben Verfahren.



Artikel 11 (Übertragung der Verarbeitung personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter überträgt die Verarbeitung personenbezogener Daten wie folgt, um einen reibungslosen Service und eine effektive Geschäftsabwicklung zu gewährleisten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird an Cloudflare für die Datenbank bis zur Beendigung des Dienstes übertragen
- Cloudflare ist ein Anbieter mit Hauptsitz in den USA, und personenbezogene Daten werden ins Ausland übertragen.
- Die Datenschutzerklärung von Cloudflare kann unter https://www.cloudflare.com/privacypolicy/ eingesehen werden.

Artikel 12 (Aufbewahrung und Nutzungsdauer personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter bewahrt und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer für den Zeitraum auf, der zur Erreichung des Zwecks der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich ist.
2. Ungeachtet des vorherigen Absatzes speichert der Anbieter gemäß interner Richtlinien Aufzeichnungen über missbräuchliche Dienstnutzung ab dem Zeitpunkt der Kündigung der Mitgliedschaft für maximal 1 Jahr, um betrügerische Registrierung und Nutzung zu verhindern.



Artikel 13 (Aufbewahrung und Nutzungsdauer personenbezogener Daten gemäß Gesetzen)

1. Der Anbieter bewahrt und nutzt personenbezogene Daten gemäß einschlägigen Gesetzen wie folgt auf.

2. Aufbewahrungsinformationen und Aufbewahrungsdauer gemäß dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher im elektronischen Handel usw.
3. Aufzeichnungen über Verträge oder Widerrufsbelehrung usw.: 5 Jahre
4. Aufzeichnungen über Zahlungen und Lieferung von Waren usw.: 5 Jahre
5. Aufzeichnungen über Verbraucherbeschwerden oder Streitbeilegung: 3 Jahre
6. Aufzeichnungen über Kennzeichnung und Werbung: 6 Monate
7. Aufbewahrungsinformationen und Aufbewahrungsdauer gemäß dem Gesetz zum Schutz von Kommunikationsgeheimnissen
8. Website-Protokolldatensätze: 3 Monate
9. Aufbewahrungsinformationen und Aufbewahrungsdauer gemäß dem Gesetz über elektronische Finanztransaktionen
10. Aufzeichnungen über elektronische Finanztransaktionen: 5 Jahre
11. Gesetz zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen usw.
12. Aufzeichnungen über persönliche Standortinformationen: 6 Monate



Artikel 14 (Grundsätze der Löschung personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter löscht die entsprechenden Informationen grundsätzlich unverzüglich, wenn personenbezogene Daten nicht mehr benötigt werden, z. B. wenn der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer erreicht wurde oder die Aufbewahrungs- und Nutzungsdauer abgelaufen ist.




Artikel 15 (Verfahren zur Löschung personenbezogener Daten)

1. Die von Nutzern für die Mitgliedschaftsregistrierung usw. eingegebenen Informationen werden nach Erreichen des Zwecks der Verarbeitung personenbezogener Daten in eine separate Datenbank verschoben (im Falle von Papier in einen separaten Aktenschrank) und gemäß interner Richtlinien und anderen einschlägigen Gesetzen zum Informationsschutz (siehe Aufbewahrungs- und Nutzungsdauer) für einen bestimmten Zeitraum gespeichert und dann gelöscht.
2. Der Anbieter löscht personenbezogene Daten, für die ein Löschgrund eingetreten ist, nach Genehmigung durch den Datenschutzbeauftragten.



Artikel 16 (Methode zur Löschung personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter löscht in elektronischer Dateiform gespeicherte personenbezogene Daten mit technischen Methoden, die eine Wiederherstellung der Aufzeichnungen unmöglich machen, und zerstört auf Papier gedruckte personenbezogene Daten durch Schreddern oder Verbrennung.




Artikel 17 (Maßnahmen zur Übermittlung von Werbeinformationen)

1. Der Anbieter holt die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Nutzer ein, wenn er Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken über elektronische Übertragungsmedien versendet. In folgenden Fällen wird jedoch keine vorherige Zustimmung eingeholt:
2. Wenn der Anbieter Kontaktinformationen direkt vom Empfänger durch eine Handelsbeziehung für Waren usw. gesammelt hat und innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Transaktion Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken für Waren usw. derselben Art senden möchte, die der Anbieter verarbeitet hat und mit dem Empfänger gehandelt hat
3. Wenn ein Telefonverkäufer gemäß dem "Gesetz über Haustürgeschäfte usw." dem Empfänger mündlich die Quelle der Erhebung personenbezogener Daten mitteilt und per Telefon wirbt
4. Der Anbieter sendet ungeachtet des vorherigen Absatzes keine Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken, wenn der Empfänger die Absicht äußert, den Empfang abzulehnen, oder die vorherige Zustimmung widerruft, und informiert über die Ergebnisse der Bearbeitung der Ablehnung und des Widerrufs der Zustimmung.
5. Der Anbieter holt ungeachtet Absatz 1 eine gesonderte vorherige Zustimmung vom Empfänger ein, wenn er Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken über elektronische Übertragungsmedien zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr des nächsten Tages übermittelt.
6. Der Anbieter gibt beim Versenden von Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken über elektronische Übertragungsmedien die folgenden Angaben usw. in den Werbeinformationen konkret an.
- Name und Kontaktdaten des Anbieters
- Angabe zur Äußerung der Absicht, den Empfang abzulehnen oder die Zustimmung zum Empfang zu widerrufen
7. Der Anbieter ergreift beim Versenden von Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken über elektronische Übertragungsmedien keine der folgenden Maßnahmen.
- Maßnahmen zur Umgehung oder Behinderung der Ablehnung des Empfangs oder des Widerrufs der Zustimmung zum Empfang von Werbeinformationen durch den Empfänger
- Maßnahmen zur automatischen Generierung von Kontaktdaten des Empfängers wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen usw. durch Kombination von Zahlen, Symbolen oder Zeichen
- Maßnahmen zur automatischen Registrierung von Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zum Zweck des Versendens von Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken
- Verschiedene Maßnahmen zur Verschleierung der Identität des Absenders von Werbeinformationen oder der Quelle der Werbesendung
- Verschiedene Maßnahmen zur Täuschung des Empfängers, um eine Antwort zum Zweck des Versendens von Werbeinformationen zu kommerziellen Zwecken zu veranlassen



Artikel 18 (Schutz personenbezogener Daten von Kindern)

1. Der Anbieter erlaubt die Mitgliedschaftsregistrierung nur für Nutzer ab 14 Jahren, um die personenbezogenen Daten von Kindern unter 14 Jahren zu schützen.
2. Ungeachtet Absatz 1 holt der Anbieter, wenn ein Nutzer ein Kind unter 14 Jahren ist, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes zur Erhebung, Nutzung, Bereitstellung usw. der personenbezogenen Daten des Kindes ein.
3. Im Fall von Absatz 2 erhebt der Anbieter zusätzlich Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Informationen zur Bestätigung doppelter Registrierung (ID), Mobiltelefonnummer usw. des gesetzlichen Vertreters.



Artikel 19 (Pflichten der Nutzer)

1. Nutzer müssen ihre personenbezogenen Daten auf dem neuesten Stand halten, und die Verantwortung für Probleme, die durch die Eingabe ungenauer Informationen durch Nutzer entstehen, liegt bei den Nutzern selbst.
2. Bei Mitgliedschaftsregistrierung unter Verwendung der personenbezogenen Daten anderer Personen kann der Nutzerstatus verloren gehen oder es können Strafen gemäß einschlägigen Datenschutzgesetzen verhängt werden.
3. Nutzer sind dafür verantwortlich, die Sicherheit von E-Mail-Adressen, Passwörtern usw. aufrechtzuerhalten, und dürfen diese nicht an Dritte übertragen oder verleihen.



Artikel 20 (Verwaltung personenbezogener Daten durch den Anbieter)

1. Der Anbieter ergreift die erforderlichen technischen und administrativen Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten, damit personenbezogene Daten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer nicht verloren gehen, gestohlen, durchsickern, verändert oder beschädigt werden.




Artikel 21 (Behandlung gelöschter Informationen)

1. Personenbezogene Daten, die auf Anfrage des Nutzers oder des gesetzlichen Vertreters gekündigt oder gelöscht wurden, werden vom Anbieter gemäß den in "Aufbewahrung und Nutzungsdauer personenbezogener Daten" des Anbieters angegebenen Bestimmungen verarbeitet und so behandelt, dass sie für andere Zwecke nicht eingesehen oder genutzt werden können.




Artikel 22 (Verschlüsselung von Passwörtern)

1. Passwörter der Nutzer werden durch Einweg-Verschlüsselung gespeichert und verwaltet, und die Bestätigung und Änderung personenbezogener Daten ist nur durch die betroffene Person möglich, die das Passwort kennt.




Artikel 23 (Maßnahmen gegen Hacking usw.)

1. Der Anbieter unternimmt sein Bestes, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten der Nutzer durch Hacking, Computerviren usw. im Zusammenhang mit dem Eindringen in Informations- und Kommunikationsnetze durchsickern oder beschädigt werden.
2. Der Anbieter verhindert mit den neuesten Antivirenprogrammen, dass personenbezogene Daten oder Daten der Nutzer durchsickern oder beschädigt werden.
3. Der Anbieter unternimmt sein Bestes für die Sicherheit, indem er im Notfall Intrusion-Prevention-Systeme einsetzt.
4. Der Anbieter stellt sicher, dass sensible personenbezogene Daten (falls erhoben und gespeichert) durch verschlüsselte Kommunikation usw. sicher über das Netzwerk übertragen werden können.



Artikel 24 (Minimierung der Verarbeitung personenbezogener Daten und Schulung)

1. Der Anbieter beschränkt die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, auf ein Minimum und betont durch Schulungen usw. für die Verarbeiter personenbezogener Daten die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien usw.




Artikel 25 (Maßnahmen bei Durchsickern personenbezogener Daten usw.)

1. Wenn der Anbieter von der Tatsache des Verlusts, Diebstahls oder Durchsickerns (im Folgenden als "Durchsickern usw." bezeichnet) personenbezogener Daten erfährt, benachrichtigt er unverzüglich die betroffenen Nutzer über alle folgenden Angaben und meldet dies der Korea Communications Commission oder der Korea Internet & Security Agency.

- Kategorien durchgesickerter personenbezogener Daten
- Zeitpunkt des Durchsickerns usw.
- Maßnahmen, die Nutzer ergreifen können
- Gegenmaßnahmen des Informations- und Kommunikationsdienstanbieters usw.
- Abteilung und Kontaktdaten, bei denen Nutzer Beratungen usw. beantragen können



Artikel 26 (Ausnahmen von Maßnahmen bei Durchsickern personenbezogener Daten usw.)

1. Ungeachtet des vorherigen Artikels kann der Anbieter, wenn es einen berechtigten Grund gibt, wie z. B. dass die Kontaktdaten des Nutzers nicht bekannt sind, die Benachrichtigung gemäß dem vorherigen Artikel durch Veröffentlichung auf der Website des Anbieters für mindestens 30 Tage ersetzen.

Artikel 27 (Schutz personenbezogener Daten, die ins Ausland übertragen werden)

1. Der Anbieter schließt keine internationalen Verträge ab, deren Inhalt gegen das Datenschutzgesetz und andere einschlägige Gesetze bezüglich der personenbezogenen Daten der Nutzer verstößt.
2. Der Anbieter holt die Zustimmung der Nutzer ein, wenn er personenbezogene Daten der Nutzer ins Ausland bereitstellen (einschließlich Zugriff), zur Verarbeitung übertragen oder speichern (im Folgenden als "Übertragung" bezeichnet) möchte. Wenn jedoch alle Angaben gemäß Absatz 3 dieses Artikels gemäß dem Datenschutzgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen veröffentlicht oder den Nutzern per E-Mail usw. gemäß den durch Präsidialerlass festgelegten Methoden mitgeteilt werden, kann das Zustimmungsverfahren für die Übertragung der Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten entfallen.
3. Der Anbieter informiert Nutzer im Voraus über alle folgenden Angaben, wenn er die Zustimmung gemäß Absatz 2 des Haupttextes einholen möchte.
- Kategorien übertragener personenbezogener Daten
- Land, in das personenbezogene Daten übertragen werden, Zeitpunkt und Methode der Übertragung
- Name des Empfängers personenbezogener Daten (im Falle einer juristischen Person deren Name und Kontaktdaten des Informationsmanagers)
- Zweck der Nutzung personenbezogener Daten durch den Empfänger und Aufbewahrungs- und Nutzungsdauer
4. Der Anbieter ergreift Schutzmaßnahmen gemäß dem Präsidialerlass zum Datenschutzgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen, wenn er personenbezogene Daten mit der Zustimmung gemäß Absatz 2 des Haupttextes ins Ausland überträgt.



Artikel 28 (Installation, Betrieb und Ablehnung automatischer Geräte zur Erhebung personenbezogener Daten)

1. Der Anbieter verwendet automatische Geräte zur Erhebung personenbezogener Daten (im Folgenden als "Cookies" bezeichnet), die Nutzungsinformationen speichern und jederzeit abrufen, um Nutzern individuell angepasste Dienste bereitzustellen. Cookies sind kleine Informationsmengen, die der Server (http), der die Website betreibt, an den Webbrowser des Nutzers (einschließlich PC und Mobilgeräte) sendet, und können auch im Speicherplatz des Nutzers gespeichert werden.
2. Nutzer haben die Wahl bezüglich der Installation von Cookies. Daher können Nutzer durch Festlegen von Optionen im Webbrowser alle Cookies zulassen, jedes Mal eine Bestätigung vornehmen, wenn ein Cookie gespeichert wird, oder das Speichern aller Cookies ablehnen.
3. Wenn jedoch das Speichern von Cookies abgelehnt wird, kann es bei der Nutzung einiger Dienste des Anbieters, die eine Anmeldung erfordern, zu Schwierigkeiten kommen.


Artikel 29 (Methode zur Angabe der Cookie-Installation)

1. Durch Festlegen von Optionen im Webbrowser können Einstellungen wie das Zulassen von Cookies, das Blockieren von Cookies usw. vorgenommen werden.

Edge: Einstellungsmenü oben rechts im Webbrowser > Cookies und Websiteberechtigungen > Cookies und Websitedaten verwalten und löschen
Chrome: Einstellungsmenü oben rechts im Webbrowser > Datenschutz und Sicherheit > Cookies und andere Websitedaten

Artikel 31 (Rechtsbehelfsmöglichkeiten bei Rechtsverletzungen)

Betroffene Personen können bei der Personal Information Dispute Mediation Committee, dem Personal Information Infringement Report Center der Korea Internet & Security Agency usw. Streitbeilegung oder Beratung beantragen, um Abhilfe bei Verletzungen personenbezogener Daten zu erhalten. Für weitere Meldungen und Beratungen zu Verletzungen personenbezogener Daten wenden Sie sich bitte an die folgenden Organisationen.
Personal Information Dispute Mediation Committee: (ohne Vorwahl) 1833-6972 (www.kopico.go.kr)
Personal Information Infringement Report Center: (ohne Vorwahl) 118 (privacy.kisa.or.kr)
Staatsanwaltschaft: (ohne Vorwahl) 1301 (www.spo.go.kr)
Polizei: (ohne Vorwahl) 182 (ecrm.cyber.go.kr)
Der Anbieter gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen über ihre personenbezogenen Daten und bemüht sich um Beratung und Abhilfe bei Schäden durch Verletzungen personenbezogener Daten. Wenn Sie eine Meldung oder Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die in Absatz 1 genannte Abteilung.
Personen, deren Rechte oder Interessen durch eine Verfügung oder Untätigkeit des Leiters einer öffentlichen Einrichtung gemäß Artikel 35 (Einsicht in personenbezogene Daten), Artikel 36 (Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten) und Artikel 37 (Aussetzung der Verarbeitung personenbezogener Daten usw.) des Datenschutzgesetzes verletzt wurden, können gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine Verwaltungsbeschwerde einlegen.
Central Administrative Appeals Commission: (ohne Vorwahl) 110 (www.simpan.go.kr)

Artikel 32 (Datenschutzbeauftragter)

1. Der Anbieter benennt einen Datenschutzbeauftragten wie folgt, um die Arbeit im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten insgesamt zu übernehmen und zu verantworten und um Beschwerden von Nutzern im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu bearbeiten und Abhilfe bei Schäden zu schaffen.

E-Mail: [email protected]

Ergänzende Bestimmungen

Artikel 1 Diese Richtlinie tritt ab dem 15.04.2026 in Kraft.

Artikel 2 Das Original dieser Nutzungsbedingungen ist auf Koreanisch verfasst, und Übersetzungen werden nur zu Referenzzwecken bereitgestellt. Bei Auslegungsunterschieden zwischen der Übersetzung und dem Original hat das Original Vorrang.

Dieser Text wurde aus dem Koreanischen übersetzt. Das koreanische Original ist die rechtsverbindliche Version. Übersetzungen dienen nur zu Informationszwecken und haben keine rechtliche Wirkung.
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